Rechtsprechung
LAG Sachsen-Anhalt, 17.01.2013 - 1 Ta 168/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 9 Abs 1 MuSchG, § 42 Abs 3 S 1 GKG 2004
Streitwertfestsetzung einer Kündigungsschutzklage - Sonderkündigungsschutz nach § 9 Abs 1 MuSchG - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Magdeburg, 26.11.2012 - 3 Ca 2702/12
- LAG Sachsen-Anhalt, 17.01.2013 - 1 Ta 168/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 30.11.1984 - 2 AZN 572/82
Kündigung: Streitwert - Vierteljahresentgelt als Höchstgrenze
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 17.01.2013 - 1 Ta 168/12
Dieser Vierteljahresverdienst in § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG stellt keinen Regelwert, sondern die Obergrenze des vom Gericht nach freiem Ermessen festzusetzenden Streitwerts dar (BAG vom 30.11.1984 - 2 AZN 572/82, NZA 1985, 369; Langtext in juris;… LAG Rheinland-Pfalz vom 15.08.2012, - 1 Ta 161/12, juris, Rz. 9.).Dabei hat das Bundesarbeitsgericht sich auch intensiv mit der Bedeutung des Streitgegenstandes für die Bemessung des Streitwertes auseinandergesetzt und zutreffend festgestellt, dass weder der punktuelle Kündigungsschutzantrag nach § 4 Satz 1 KSchG noch der allgemeine Feststellungsantrag nach § 256 ZPO zwangsläufig zu der Annahme führe, der Vierteljahresverdienst in § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG sei als Regelwert anzusehen (BAG vom 30.11.1984 - 2 AZN 572/82, juris, Rz. 27 ff.).
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2012 - 1 Ta 269/11
Festsetzung des Gegenstandswerts - kurzfristiges Arbeitsverhältnis
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 17.01.2013 - 1 Ta 168/12
In der Entscheidung vom 19.10.2010 ging es um den Gegenstandswert mehrerer Kündigungsschutzklagen in unterschiedlichen Verfahren und nicht um die Frage, ob der Höchstwert in § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG bei einem Bestand des Arbeitsverhältnisses im Zeitpunkt der streitgegenständlichen Kündigung von noch keinen sechs Monaten auf einen Monatsverdienst und bei einem Bestand des Arbeitsverhältnisses von mehr als sechs Monate aber noch keine zwölf Monate auf zwei Monatsverdienste herabzustufen ist (vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz vom 16.01.2012 - 1 Ta 269/11 -, juris).Ein Arbeitsverhältnis in den ersten sechs Monaten hat unter Anlegung einer dem Gebührenstreitwert gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise (vgl. hierzu zutreffend: LAG Rheinland-Pfalz vom 16.01.2012, - 1 Ta 269/11, juris, Rz. 12) noch nicht den Wert, den ein durch gesetzliche Vorschriften geschütztes Arbeitsverhältnis innehat.
- BAG, 19.10.2010 - 2 AZN 194/10
Gegenstandswert mehrerer Kündigungsschutzklagen
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 17.01.2013 - 1 Ta 168/12
Der Zweite Senat des BAG ist in seinem Beschluss vom 19.10.2010 (2 AZN 194/10, juris) nicht von seiner Rechtsauffassung vom 30.11.1984 abgewichen. - LAG Rheinland-Pfalz, 15.08.2012 - 1 Ta 161/12
Wertfestsetzung, kurzfristiges Arbeitsverhältnis
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 17.01.2013 - 1 Ta 168/12
Dieser Vierteljahresverdienst in § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG stellt keinen Regelwert, sondern die Obergrenze des vom Gericht nach freiem Ermessen festzusetzenden Streitwerts dar (BAG vom 30.11.1984 - 2 AZN 572/82, NZA 1985, 369; Langtext in juris; LAG Rheinland-Pfalz vom 15.08.2012, - 1 Ta 161/12, juris, Rz. 9.).
- LAG Sachsen-Anhalt, 20.06.2013 - 1 Ta 55/13
Streitwert - Zusammentreffen von fristloser und hilfsweise ordentlicher Kündigung
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung der Beschwerdekammer des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt in Streitwertangelegenheiten, dass Kündigungsschutzklagen, sofern das zu Grunde liegende Arbeitsverhältnis noch keine 6 Monate gedauert hat, mit einem Bruttomonatsverdienst streitwertrechtlich zu bewerten sind, LAG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 09.01.2013, 04.01.2013, 17.01.2013, 1 Ta 114/12, 1 Ta 132/12 und 1 Ta 168/12.